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©
2002-2010 Verbund Sozialpädagogischer
Projekte e.V. |
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Hilfen
zur Erziehung
Im Auftrag des Jugendamtes leisten
wir Hilfen zur Erziehung nach
§§ 30, 31, 34, 35, 35a und in
Verbindung mit 41 KJHG.
Dies umfasst:
Einzelbetreuungen
für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene an ihrem jeweiligen
Lebensort, bei denen ein erhöhter
Bedarf an Unterstützung vorhanden
ist. Dabei besteht oft eine
sehr enge Beziehung zwischen
dem Jugendlichen und dem Sozialpädagogen,
denn die intensive sozialpädagogische
Hilfe umfasst Beratung, Begleitung,
sonstige Unterstützung bis hin
zur gemeinsamen Freizeitgestaltung.
Sozialpädagogische
Familienhilfe; Die Unterstützung
in Form von Beratungen, Training/Coaching
und Begleitungen richtet sich
hier an alle Familienmitglieder.
Jegliche Zusammenarbeit soll
im Ergebnis das gesamte Familiensystem
stärken.
Die
Qualitätssicherung unserer
Arbeit durch regelmäßige kollektive
Beratungen und Fallsupervisionen
in enger Zusammenarbeit mit
der Fachberatung unseres Vereins
ist Standard.
Für alle Arten
der Betreuung stehen
Frauen und Männer als Fachkräfte
zur Verfügung.
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Weitere und ausführlichere
Informationen über unser
Betreuungsangebot geben wir
Ihnen gern auch während unserer
Öffnungszeiten direkt bei uns
im Bürgertreff,
Behringstraße 34.
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